Aufnahmegebühren (§6, Abs. 1a der Satzung)
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Ausübende (aktive) Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
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100,00 €
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Kinder und Jugendliche als Einzelmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
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0 €
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Familienmitglieder
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0 €
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Fördernde (passive) Mitglieder
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0 €
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Vereinsbeiträge - Jahresbeiträge (§6, Abs. 1b der Satzung)
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Ausübende (aktive) Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
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175,00 €
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Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
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30,00 €
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Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
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60,00 €
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Familienmitglieder (Ehepartner bzw. im gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner von aktiven Mitgliedern)
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20,00 €
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Familienmitglieder (Kinder von aktiven Mitgliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. bei Schul-, Berufsausbildung, Wehr-/Ersatzdienst bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn der Nachweis jeweils bis zur Jahreshauptversammlung erbracht wird)
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10,00 €
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Fördernde Mitglieder (Mindestbeitrag)
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50 €
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Außerordentliche Beiträge
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werden nach jeweiligem Beschluß durch die Jahreshauptversammlung oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung erhoben
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Sonstige Gebühren
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Abgeltungsgebühr für nicht geleisteten Arbeitseinsatz (§6, Abs. 1d)
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8,00 €
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