Die Gebührenordnung
Stand Januar 2022

Aufnahmegebühren (§6, Abs. 1a der Satzung)

 

Ausübende (aktive) Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

100,00 €

Kinder und Jugendliche als Einzelmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

0 €

Familienmitglieder

0 €

Fördernde (passive) Mitglieder

0 €

Vereinsbeiträge - Jahresbeiträge (§6, Abs. 1b der Satzung)

 

Ausübende (aktive) Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

175,00 €

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

30,00 €

Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

60,00 €

 Familienmitglieder (Ehepartner bzw. im gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner von aktiven Mitgliedern)

20,00 €

Familienmitglieder (Kinder von aktiven Mitgliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. bei Schul-, Berufsausbildung, Wehr-/Ersatzdienst bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn der Nachweis jeweils bis zur Jahreshauptversammlung erbracht wird)

10,00 €

 Fördernde Mitglieder (Mindestbeitrag)

50 €

Außerordentliche Beiträge

 

werden nach jeweiligem Beschluß durch die Jahreshauptversammlung oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung erhoben

 

Sonstige Gebühren

 

Abgeltungsgebühr für nicht geleisteten Arbeitseinsatz (§6, Abs. 1d)

8,00 €